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Tarifvertraege Tageszeitungen

Tarifverträge zum Nachlesen

Die Rahmenbedingungen für das Volontariat an deutschen Tageszeitungen sind in einem Tarifvertrag geregelt:

  • Tarifvertrag über das Redaktionsvolontariat an Tageszeitungen (Wort, Bild, Online oder audiovisuell) und/oder unternehmensrechtlich verbundenen Redaktionsgesellschafte (Gültig vom 1. November 2016)
  • Tarifvertrag über das Redaktionsvolontariat an Tageszeitungen (Gültig vom 1. Juli 1990 bis 30. Oktober 2016)

Außerdem gelten folgende Tarifverträge:

  • Tarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (Gültig ab 1. Januar 2018)
  • Tarifvertrag zur Sicherung der Tarifrunde 2020/21 für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (Gültig ab 1. Juli 2020)
  • Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (Gültig ab 1. Januar 2018)
  • Tarifvertrag über die Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (Gültig ab 1. Januar 1999)
  • Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen (Gültig ab 1. Januar 2018)
  • Tarifvertrag zur Förderung der freiwilligen Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen – Entgeltumwandlungstarifvertrag – (Gültig ab  01. Januar 2002)
  • Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für Redakteure und Redaktionsvolontäre an Tageszeitungen (Gültig ab 1. Januar 1972)

    

Mit den zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie den beiden Journalistengewerkschaften dju in ver.di und DJV vereinbarten gemeinsamen Vergütungsregelungen Text gibt es sowohl für Verlage als auch für freie hauptberufliche Journalisten ein Regelwerk mit entsprechenden Honoraren, die die wesentlichen Urheberrechte abgelten: 

  • Gemeinsame Vergütungsregeln aufgestellt für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen (Gültig ab 01. Februar 2010)

Ebenso gibt es mit den zwischen BDZV, dju in ver.di und DJV vereinbarten gemeinsamen Vergütungsregelungen sowohl Verlage als auch für freie hauptberufliche Fotojournalisten "eine Richtschnur beim Aushandeln der Honorare" und mehr Planungssicherheit für die Foto-Etats in den Redaktionen.

  • Gemeinsame Vergütungsregeln (Foto)

Links

  • Versorgungswerk der Presse, Stuttgart
  • Künstlersozialkasse, Wilhelmshaven

Materialien

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Künstlersozialversicherung. Bonn 2018

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Künstlersozialversicherungsgesetz. Bonn 2007

Journalistenschule ifp - Tarifverträge

Tarifverträge

Journalistenschule ifp - Angebote für Tageszeitungen

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Das ifp ist die katholische Journalistenschule

Wir kümmern uns um eine hochwertige Ausbildung für junge Journalisten und bieten erstklassige Trainings für erfahrene Journalisten an. Welche Angebote finden Sie bei uns? Volontariate, Stipendien in der Studienbegleitenden Journalistenausbildung, Kurse für Volontäre an Tageszeitungen und im Privatradio, eine Sommerschule für junge Journalisten aus Osteuropa, Weiter- und Fortbildungsangebote für Journalisten und vieles mehr. Sie können das ifp auch mieten. Was wir anbieten? Tagungshaus mit Konferenzraum und 24 Gästezimmern mitten in München, Hörfunk- und TV-Studios, Medientrainings und jede Menge Know-how. Wir freuen uns auf Sie.

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